TEIL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln die Teilnahme am AIDEAS-Schulungsprogramm, Swiss Edition (das „Programm“).
2. Veranstalter des Programms und alleiniger Vertragspartner für die Teilnahme am Programm ist die HR Visionscenter GmbH, Gfennstrasse 23, Dübendorf 8600, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der UID-Nr. CHE-114.470.631, E-Mail:kontakt@visioncenter.ch (der „Veranstalter“).
3. Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Programm Vertragspartner für die Teilnahme, auch in Bezug auf die in § 6 beschriebene kostenlose Phase.
4. Das Programm wird über eine Schulungsplattform und Bildungsinhalte bereitgestellt, die von Generator Pomysłów Sp. z o.o. mit Sitz in Lublin, ul. Ks. J. Popiełuszki 28D lok. 1, 20-052 Lublin, Polen, eingetragen im Nationalen Gerichtsregister unter der KRS-Nr. 0000668963, NIP 712-333-50-78, REGON 366804663, Stammkapital 5.000,00 PLN (der „Plattformanbieter“).
5. Der Plattformbetreiber handelt bei der Durchführung des Programms im Auftrag des Veranstalters und ist keine Vertragspartei des Vertrags über die Teilnahme am Programm. Alle Ansprüche, Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit dem Programm sind an den Veranstalter zu richten.
6. Die Nutzung des Kontos auf der Plattform unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen, die unter https://aideas.org/swiss/de abrufbar sind. Diese Bedingungen werden zwischen dem Teilnehmer und dem Plattformanbieter vereinbart und sind von den vorliegenden Bedingungen getrennt.
7. Diese Bedingungen sind unter https://aideas.org/swiss/de veröffentlicht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt Folgendes:
(a) Programm – das AIDEAS-Schulungsprogramm, Swiss Edition, das gemäß diesen Bedingungen durchgeführt wird.
(b) Durchlauf – ein einzelner fünfwöchiger Durchlauf des Programms, der an dem in § 4(2) angegebenen Datum beginnt.
(c) Teilnehmer – eine natürliche Person, die sich gemäß § 5 für das Programm angemeldet hat.
(d) Plattform – die Online-Schulungsplattform, auf der die Programmunterlagen, Aufgaben, Quizze und Zertifikate zur Verfügung gestellt werden: https://platforma.generatorpomyslow.pl/login
(e) Kostenlose Phase – die Wochen 1 und 2 der Ausgabe, die kostenlos angeboten werden.
(f) Kostenpflichtige Phase – die Wochen 3 bis 5 der Ausgabe, die gegen Zahlung der Gebühr bereitgestellt werden.
(g) Gebühr – der in § 7 Abs. 2 genannte Betrag.
(h) Zugangszeitraum – der in § 16 definierte Zeitraum.
(i) Pflichtmodul – ein auf der Plattform als obligatorisch gekennzeichnetes Modul. Wahlmodul – jedes andere Modul.
(j) Praktische Aufgabe – eine vom Teilnehmer auf der Plattform im Zusammenhang mit einem Modul eingereichte Aufgabe.
(k) Abschlussprojekt – die im praktischen Teil der kostenpflichtigen Phase (§ 9) erstellte Teamaufgabe.
(l) Peer-Feedback – Feedback, das ein Teilnehmer zur praktischen Aufgabe eines anderen Teilnehmers abgibt.
(m) Kanonische Version – die vom AIDEAS-Inhaltesteam (Ideas Generator) erstellte Version eines Programmmaterials, die den Umfang des Programms festlegt und als Grundlage für die Bewertung dient.
(n) Wissenszertifikat und Praxiszertifikat – die in § 13 und § 14 genannten Dokumente, zusammen die „Zertifikate“.
(o) KI-Komponenten – die in § 18 Abs. 1 aufgeführten Funktionen.
§ 3 Teilnahmeberechtigung und räumlicher Geltungsbereich
1. Zur Teilnahme am Programm sind natürliche Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.
2. Das Programm wird ausschließlich den in Absatz 1 genannten Personen angeboten. Der Veranstalter richtet das Angebot des Programms nicht an Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in anderen Staaten.
3. Die Teilnahme setzt den Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln sowie ausreichende Englisch- bzw. Deutschkenntnisse voraus, um den Materialien folgen und an den Sitzungen teilnehmen zu können.
4. Technische Voraussetzungen: für den Einzelteil – ein Gerät mit Internetzugang und einem aktuellen Webbrowser; für den praktischen Teamteil (§ 9) – zusätzlich eine Kamera und ein Mikrofon.
§ 4 Aufbau und Zeitplan der Veranstaltung
1. Die Edition dauert fünf Wochen und umfasst:
(a) Wochen 1–2 – die kostenlose Phase; ausschließlich Einzelarbeit, ohne Teamanteil;
(b) Wochen 3–5 – die bezahlte Phase; Fortsetzung der Einzelarbeit in Verbindung mit dem praktischen Teamauftrag.
2. Zeitplan der Edition: Beginn (Kick-off) – 19. Oktober 2026; Beginn der bezahlten Phase (Beginn von Woche 3) – 2. November 2026 – zu bestätigen; letzter Tag der Edition – 22. November 2026 – zu bestätigen; Abschlussfeier – 25. November 2026.
3. Der „letzte Tag der Ausgabe“ bezeichnet das in Absatz 2 angegebene Datum und ist der Stichtag, bis zu dem die in § 13 festgelegten Bedingungen erfüllt sein müssen.
4. Der Veranstalter kann den Zeitplan aus wichtigen Gründen ändern und wird die Teilnehmer unverzüglich per E-Mail darüber informieren. Eine für einen Teilnehmer in der kostenpflichtigen Phase nachteilige Änderung der in Absatz 2 aufgeführten Termine unterliegt § 26.
§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Die Anmeldung erfolgt durch Ausfüllen des unter https://aideas-apps.com/aideas-swiss-plus/ verfügbaren Formulars. Die Anmeldung ist offen. Der Veranstalter führt kein Auswahlverfahren durch, prüft die Anträge nicht nach ihrer Eignung und lehnt die Anmeldung einer Person, die die Voraussetzungen gemäß § 3 erfüllt, nicht ab.
2. Das Anmeldeformular enthält einen Fragebogen zu den Präferenzen. Die in diesem Fragebogen angegebenen Daten werden verwendet, um die Inhalte des Programms individuell anzupassen und die in § 9 genannten Teams zusammenzustellen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Voraussetzung für die Anmeldung. Die Ablehnung der individuellen Anpassung schränkt den Zugang zum Programm oder zu dessen Materialien in keiner Weise ein.
3. Vor dem Absenden des Formulars werden dem Teilnehmer folgende Informationen angezeigt: eine Beschreibung der technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, die technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern sowie diese Bedingungen.
4. Der Vertrag über die Teilnahme an der kostenlosen Phase kommt zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung unverzüglich elektronisch bestätigt. Dieser Vertrag ist kostenlos.
5. Gleichzeitig wird ein Konto auf der Plattform angelegt, das den in § 1 Abs. 6 genannten gesonderten Bedingungen unterliegt. Der Zugangszeitraum beginnt mit der Einrichtung des Kontos auf der Plattform und nicht mit der Anmeldung zum Programm oder mit dem Beginn der Ausgabe (§ 16).
6. Der Vertrag über die Teilnahme an der kostenpflichtigen Phase kommt mit der Gutschrift der Gebühr gemäß § 7 Abs. 4 zustande.
TEIL I – KOSTENLOSE PHASE (WOCHEN 1–2)
§ 6 Umfang der kostenlosen Phase
1. In den Wochen 1 und 2 erhält der Teilnehmer kostenlos: Zugang zu den für diese Phase vorgesehenen Pflichtmodulen und Wahlmodulen, zu den Modulquizzen, zu den praktischen Aufgaben und zum Peer-Feedback-Modul sowie Zugang zum KI-Erklärungsassistenten und zum KI-Unterstützungsassistenten (§ 18) und zu den im Zeitplan vorgesehenen aufgezeichneten und Live-Sitzungen.
2. Die Arbeit in der kostenlosen Phase erfolgt individuell. In dieser Phase gibt es weder eine Teamkomponente noch ein Abschlussprojekt.
3. Die kostenlose Phase ist gebührenfrei. Da keine Zahlung erfolgt, entsteht in Bezug auf sie kein Widerrufsrecht gemäß § 8.
4. Ein Teilnehmer, der nicht in die kostenpflichtige Phase übergeht, behält bis zum Ablauf der Zugangsfrist Zugriff auf die Materialien der kostenlosen Phase.
TEIL II – KOSTENPFLICHTIGE PHASE (WOCHEN 3–5)
§ 7 Anmeldung zur kostenpflichtigen Phase; Gebühr; Zahlung
1. Jeder Teilnehmer der kostenlosen Phase kann in die kostenpflichtige Phase übergehen. Der Veranstalter führt keine Qualifizierung, Auswahl oder Zulassung von Teilnehmern zur kostenpflichtigen Phase nach eigenem Ermessen durch; die einzige Teilnahmebedingung ist die Zahlung der Gebühr.
2. Die Gebühr beträgt 450 CHF brutto. Vom 1. September 2026 bis zum 19. Oktober 2026 ist der kostenpflichtige Teil des Programms zu einem ermäßigten Preis von 390 CHF brutto erhältlich.
3. Die Gebühr muss spätestens am Tag des Beginns der dritten Woche der Ausgabe, dem 2. November 2026, gutgeschrieben sein – bitte bestätigen. Die Anmeldung zur kostenpflichtigen Phase endet an diesem Tag
4. Verfügbare Zahlungsmethoden: über den Online-Zahlungsdienstleister Payreex, der unter anderem Zahlungen per Kreditkarte und TWINT ermöglicht. Die Gebühr gilt als bezahlt, sobald der Betrag auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist bzw. die Autorisierung durch den Zahlungsdienstleister bestätigt wurde; ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist gemäß § 8 Abs. 1. Der Teilnehmer erhält eine elektronische Zahlungsbestätigung mit Angabe dieses Datums.
5. Der Veranstalter stellt auf Wunsch des Teilnehmers eine Rechnung aus. Die Anfrage ist zusammen mit den Rechnungsdaten an kontakt@visioncentre.ch zu senden.
§ 8 Widerrufsrecht
1. Der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum der Zahlung der Gebühr (§ 7 Abs. 4) ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Voraussetzungen vom Vertrag über die Teilnahme an der kostenpflichtigen Phase zurücktreten.
2. Dieses Recht wird vom Veranstalter im Rahmen dieser Bedingungen gewährt. Seine Ausübung erfordert keine Begründung, und der Veranstalter prüft die Gründe für den Rücktritt nicht.
3. Eine Widerrufserklärung ist per E-Mail an kontakt@visioncentre.ch in englischer oder deutscher Sprache zu richten. Der Veranstalter bestätigt den Eingang automatisch und unverzüglich unter Angabe des Eingangsdatums. Eine an eine andere Adresse des Veranstalters gesendete Erklärung ist ebenfalls wirksam.
4. Der Veranstalter erstattet den vollen Betrag der Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Erklärung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Teilnehmer verwendet hat. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren, Provisionen oder sonstige Abzüge an.
5. Folgen des Rücktritts:
(a) Der Zugang zu den Materialien der kostenpflichtigen Phase endet;
(b) der Teilnehmer erhält das Praxiszertifikat nicht;
(c) Der Teilnehmer behält das Wissenszertifikat, sofern die Voraussetzungen für dessen Ausstellung gemäß § 13 Abs. 1 erfüllt sind;
(d) Das Konto auf der Plattform und der Zugang zu den Materialien der kostenlosen Phase bleiben bis zum Ablauf der Zugangsfrist bestehen.
6. Ein nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eingereichter Rücktritt von der Teilnahme führt nicht zu einer Rückerstattung der Gebühr. Der Rücktritt ist an die in Absatz 3 angegebene Adresse zu richten.
§ 9 Praktischer Teilaufbau; Teams
1. In der kostenpflichtigen Phase nimmt der Teilnehmer am praktischen Teil teil und erarbeitet gemeinsam mit dem Team das Abschlussprojekt.
2. Die Teams werden vom Veranstalter auf der Grundlage der in der Umfrage angegebenen Präferenzen (§ 5 Abs. 2) zusammengestellt. Die Teilnehmer werden so zugeordnet, dass für jeden Teilnehmer ein Team gebildet wird.
3. Ein Team besteht aus 2 bis 5 Teilnehmern. In begründeten Fällen gestattet der Veranstalter dem Teilnehmer auf dessen Antrag hin, den praktischen Teil einzeln als Ein-Personen-Team zu absolvieren.
4. Der Veranstalter empfiehlt die Nutzung des in § 20 genannten Discord-Servers für die Teamarbeit. Ein Team kann seinen eigenen Kommunikationsraum mit Tools seiner Wahl einrichten. Die Wahl des Tools hat keinen Einfluss auf die Bewertung oder auf die Bedingungen für die Ausstellung von Zertifikaten.
5. Die Verpflichtungen des Teilnehmers gemäß diesen Teilnahmebedingungen beziehen sich auf den eigenen Beitrag des Teilnehmers zur Arbeit des Teams. Die Erfüllung der Bedingung in § 13 Abs. 2 Buchstabe g wird in Bezug auf den Teilnehmer und nicht auf das vom Team als Ganzes erzielte Ergebnis bewertet (§ 13 Abs. 4).
TEIL IV – BEWERTUNG UND ZERTIFIKATE
§ 10 Grundsätze der Bewertung
1. Die Bewertung im Rahmen des Programms erfolgt in folgender Form:
(a) Modul-Quizze und die Abschlussprüfung – werden automatisch auf der Grundlage eines Punktesystems anhand eines festgelegten Satzes richtiger Antworten bewertet;
(b) Praktische Aufgaben und das Abschlussprojekt – unterliegen ausschließlich der formalen Vollständigkeitsprüfung gemäß § 11; sie werden nicht inhaltlich bewertet und nicht durch ein automatisiertes System bewertet;
(c) Peer-Feedback – eine Stellungnahme eines anderen Teilnehmers mit förderndem Charakter, die keinen Einfluss auf die Bewertung des Empfängers hat (§ 12).
2. Die Bestehenschwelle für jedes Modulquiz und für die Abschlussprüfung liegt bei 80 % der richtigen Antworten. Für jedes Quiz und für die Abschlussprüfung stehen maximal fünf Versuche zur Verfügung.
3. Nur Pflichtmodule werden auf die Voraussetzungen für die Ausstellung von Zertifikaten angerechnet. Quiz, praktische Aufgaben und Peer-Feedback zu Wahlmodulen begründen keine zusätzlichen Verpflichtungen für den Teilnehmer und können nicht dazu führen, dass ein Zertifikat vorenthalten wird.
4. Die Entscheidung über die Ausstellung oder Verweigerung eines Zertifikats erfolgt nicht ausschließlich automatisiert. Über etwaige Ermessensfragen entscheidet eine im Namen des Veranstalters handelnde Person.
§ 11 Prüfung der Mindestanforderungen
1. Eine praktische Aufgabe oder das Abschlussprojekt gilt als eingereicht, wenn sie bzw. es die in der Aufgabenbeschreibung auf der Plattform angegebenen formalen Mindestkriterien erfüllt. Diese Kriterien werden im Voraus veröffentlicht, bevor die Aufgabe dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird.
2. Erfüllt eine eingereichte Arbeit diese Kriterien nicht, sendet der Veranstalter sie zur Vervollständigung an den Teilnehmer zurück, wobei er angibt, welches Kriterium nicht erfüllt wurde, und eine Frist von 7 Kalendertagen für die Vervollständigung setzt, die nicht über den letzten Tag der Ausgabe hinausgehen darf.
3. Die Entscheidung, eine Arbeit zur Überarbeitung zurückzusenden, wird von einer im Namen des Veranstalters handelnden Person getroffen. Automatisierte Systeme dürfen eine Arbeit lediglich zur Überprüfung kennzeichnen; sie senden keine Arbeiten zurück und blockieren nicht die Ausstellung eines Zertifikats.
4. Die in Absatz 3 genannte Überprüfung wird im Auftrag des Veranstalters vom Plattformbetreiber durchgeführt.
5. Jede Kennzeichnung eines Werks zur Überprüfung und jede Entscheidung zur Rücksendung eines Werks wird zusammen mit dem Datum, dem Grund und der Kennung der entscheidenden Person protokolliert.
6. Der Teilnehmer wird per E-Mail und über die Plattformoberfläche über die Rücksendung eines Werks informiert.
7. Ein zur Vervollständigung zurückgesandtes Werk, das nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist vervollständigt wird, gilt nicht als eingereicht. Der Teilnehmer kann gemäß § 15 eine Überprüfung dieser Entscheidung beantragen.
§ 12 Peer-Feedback
1. Praktische Aufgaben werden anderen Teilnehmern derselben Auflage zur Begutachtung zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung der Arbeiten an die Gutachter erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch das System.
2. Eine Arbeit kann mehr als einem Gutachter zugewiesen werden. Es gibt keine Höchstzahl an Bewertungen, die eine Arbeit erhalten kann, und der Veranstalter kann nicht im Voraus angeben, welche Teilnehmer eine bestimmte Arbeit sehen werden oder wie oft sie bewertet wird.
3. Ein Gutachter sieht die Arbeit zusammen mit dem Vor- und Nachnamen ihres Autors.
4. Die Werke werden nicht veröffentlicht, sind in keiner Galerie zugänglich und können außerhalb der vom System vorgenommenen Zuordnung nicht eingesehen werden. Die Werke werden ausschließlich den Teilnehmern derselben Ausgabe zugänglich gemacht.
5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für jede praktische Aufgabe in einem Pflichtmodul mindestens ein Peer-Feedback abzugeben. Diese Auflage bezieht sich auf die Tatsache der Abgabe von Feedback und nicht auf dessen Qualität oder auf das von anderen erhaltene Feedback. Das Zertifikat des Teilnehmers hängt nicht vom Verhalten anderer Teilnehmer ab.
6. Peer-Feedback hat einen entwicklungsfördernden Charakter. Es hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Arbeit des Empfängers, den Abschluss einer Aufgabe oder die Ausstellung eines Zertifikats.
7. Peer-Feedback ist unter Achtung des Empfängers zu erteilen und muss konstruktiv sein. Es darf keine rechtswidrigen Inhalte oder personenbezogene Daten Dritter enthalten.
§ 13 Zertifikate – Voraussetzungen für die Ausstellung
1. Das Wissenszertifikat (Wochen 1–2) wird einem Teilnehmer ausgestellt, der:
(a) die Pflichtmodule der freien Phase abgeschlossen hat; und
(b) die Quizze für diese Module mit der in § 10 Abs. 2 festgelegten Mindestpunktzahl bestanden hat.
2. Das Praxiszertifikat (Wochen 3–5) wird einem Teilnehmer ausgestellt, der:
(a) die Gebühr entrichtet hat und nicht gemäß § 8 zurückgetreten ist;
(b) die Pflichtmodule der kostenpflichtigen Phase absolviert hat;
(c) die Tests für diese Module mit der in § 10 Abs. 2 festgelegten Mindestpunktzahl bestanden hat;
(d) die Abschlussprüfung mit der in § 10 Abs. 2 festgelegten Mindestpunktzahl bestanden hat;
(e) alle praktischen Aufgaben in den Pflichtmodulen eingereicht hat und dabei die Mindestkriterien (§ 11) erfüllt hat;
(f) für jede praktische Aufgabe in einem Pflichtmodul mindestens ein Peer-Feedback abgegeben hat;
(g) zur Erstellung des Abschlussprojekts des Teams beigetragen hat, das gemäß § 11 eingereicht wurde;
(h) die Bedingungen unter den Buchstaben (b) bis (g) bis zum letzten Tag der Durchlaufperiode erfüllt hat.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Listen sind erschöpfend. Außer den dort genannten Bedingungen dürfen keine weiteren Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikats gestellt werden.
4. Die Bedingung in Absatz 2 Buchstabe g bezieht sich auf den eigenen Beitrag des Teilnehmers. Wurde das Abschlussprojekt aus Gründen, die anderen Teammitgliedern zuzurechnen sind, nicht eingereicht, so betrachtet der Veranstalter diese Bedingung auf Antrag des Teilnehmers als erfüllt, sofern der Teilnehmer seinen eigenen Beitrag zur Arbeit des Teams nachweist. Der Veranstalter kann die Bedingungen in Absatz 2 auch in anderen begründeten Fällen als erfüllt ansehen, die in den Teilnahmebedingungen des Programms nicht vorgesehen sind.
5. Beide Zertifikate werden am Abschlussdatum der Kohorte, d. h. am 25. November 2026, nach Ablauf der in § 8 Abs. 1 genannten Frist ausgestellt.
6. Die Zertifikate werden auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt und sind nicht übertragbar.
§ 14 Zertifikate – Form, Bezeichnung und Überprüfung
1. Bezeichnungen der Zertifikate:
(a) Theoriezertifikat – „Abschlusszertifikat – Theoriemodul“ DE: „Teilnahmebestätigung – Theoriemodul“;
(b) Praxiszertifikat – „Certificate of Completion – Practical Module“ DE: „Abschlussbestätigung – Praxismodul“.
2. Die Zertifikate bestätigen den Abschluss des jeweiligen Teils des Programms und die Erfüllung der in § 13 festgelegten Bedingungen. Sie bestätigen weder den Erwerb von Fähigkeiten, noch stellen sie eine berufliche Qualifikation dar, noch gelten sie als bundesweit anerkannte Qualifikation im Sinne des Schweizer Rechts. Jedes Zertifikat enthält einen entsprechenden Hinweis.
3. Jedes Zertifikat enthält: eine eindeutige Kennung, einen Link zur Verifizierungsseite, die vollständigen Identifikationsdaten des Veranstalters und den in Absatz 2 genannten Hinweis. Die Zertifikate werden von den zuständigen Unterzeichnern unterzeichnet.
4. Zertifikate werden in englischer Sprache ausgestellt. Eine deutschsprachige Fassung ist auf Wunsch des Teilnehmers erhältlich.
§ 15 Recht auf Überprüfung durch eine Person
1. Der Teilnehmer kann die Überprüfung folgender Punkte durch eine im Auftrag des Veranstalters handelnde Person beantragen:
(a) das Ergebnis eines Modulquiz;
(b) das Ergebnis der Abschlussprüfung;
(c) einer Entscheidung, eine Arbeit gemäß § 11 zur Überarbeitung zurückzusenden.
2. Der Antrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses oder der Benachrichtigung über die Rückgabe über die auf der Plattform bereitgestellte Funktion oder per E-Mail an kontakt@visioncentre.ch zu stellen.
3. Der Veranstalter antwortet innerhalb von 14 Tagen.
4. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf den Inhalt des erhaltenen Peer-Feedbacks, das keinen Einfluss auf das Ergebnis des Teilnehmers hat.
5. Jeder Antrag und dessen Bearbeitung werden protokolliert.
TEIL V – PLATTFORM, TOOLS UND KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
§ 16 Zugangszeitraum
1. Die Zugangsdauer beträgt 365 Tage ab der Erstellung des Kontos auf der Plattform.
2. Die Zugangsdauer beginnt mit der Erstellung des Kontos und nicht mit der Anmeldung zum Programm oder dem Beginn der Ausgabe. Ein Konto kann bereits mehrere Wochen vor Beginn der Ausgabe erstellt werden; in diesem Fall verkürzt sich der Teil der Zugangsdauer, der nach dem Ende der Ausgabe liegt, entsprechend.
3. Die Anmeldung zu einem anderen auf der Plattform angebotenen Programm verlängert die Zugangsdauer nicht, setzt sie nicht zurück und hat auch sonst keinen Einfluss auf die Zugangsdauer.
4. Die Zugangsfrist verlängert sich nicht automatisch. Der Teilnehmer wird 14 Tage im Voraus über das bevorstehende Ablaufdatum informiert.
5. Mit Ablauf der Zugangsfrist endet der Zugang zur Plattform und zu den Materialien. Bereits ausgestellte Zertifikate behalten ihre Gültigkeit und bleiben gemäß § 14 Abs. 4 überprüfbar.
6. Die Verlängerung des Zugangs über die Zugangsfrist hinaus wird durch diese Bedingungen nicht geregelt.
§ 17 Vertragsmäßigkeit und Verfügbarkeit der Leistung
1. Der Veranstalter stellt die Plattform und die Programmmaterialien während der gesamten Zugangsfrist vorbehaltlich technischer Unterbrechungen kontinuierlich zur Verfügung.
2. Geplante technische Unterbrechungen werden mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und finden zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ statt. Die Gesamtdauer der geplanten Unterbrechungen beträgt höchstens 8 Stunden pro Kalendermonat.
3. Die angestrebte Verfügbarkeit der Plattform beträgt 98 % pro Kalendermonat, ausgenommen sind dabei geplante technische Unterbrechungen und Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen.
4. Sollte die Plattform länger als 24 Stunden ununterbrochen nicht verfügbar sein, verlängert sich der Zugangszeitraum des Teilnehmers um die Dauer der Nichtverfügbarkeit. Die Verlängerung erfolgt automatisch und erfordert keinen Antrag.
5. Die Programmmaterialien werden in einer vom AIDEAS-Inhaltesteam (Ideas Generator) entwickelten kanonischen Version bereitgestellt. Die kanonische Version legt den Umfang des Programms fest und bildet die Grundlage für die Bewertung.
6. Die Plattform stellt Funktionen zur Verfügung, die durch künstliche Intelligenz-Systeme unterstützt werden (§ 18). Die Antworten dieser Funktionen haben ergänzenden Charakter, können Fehler enthalten und ersetzen nicht die kanonische Version der Materialien. Der Teilnehmer wird bei der ersten Interaktion in der Benutzeroberfläche darauf hingewiesen.
7. Der Vorbehalt in Absatz 6 schränkt die Haftung des Veranstalters für die Übereinstimmung der kanonischen Version der Materialien mit der Beschreibung des Programms oder für die Verfügbarkeit der Plattform nicht ein.
8. Der Anbieter führt das Programm gemäß der Beschreibung, dem Umfang und den Lernzielen durch, die in der jeweiligen Programmbeschreibung angegeben sind.
Der Anbieter kann angemessene Anpassungen an der Struktur, der Abfolge, den Beispielen, den Übungen, den Tools oder anderen Elementen des Programms vornehmen, sofern solche Anpassungen notwendig oder angemessen sind, um die Qualität, Relevanz und effektive Durchführung des Programms sicherzustellen, vorausgesetzt, dass der Gesamtumfang und die Lernziele des Programms im Wesentlichen unverändert bleiben.
9. Der Veranstalter stellt während des Zugangszeitraums Aktualisierungen der inhaltlichen Materialien zur Verfügung. Eine Aktualisierung darf den zum Zeitpunkt des Kaufs festgelegten Umfang des Programms nicht einschränken.
§ 18 Komponenten der künstlichen Intelligenz
1. Im Programm kommen die folgenden, durch künstliche Intelligenz unterstützten Komponenten zum Einsatz:
(a) der KI-Erklärungsassistent – unterstützt den Teilnehmer beim Verständnis der Materialien; verfügbar ab der kostenlosen Phase;
(b) der KI-Support-Assistent – beantwortet alltägliche Fragen zum Zeitplan, zu diesen Bedingungen und zur Nutzung der Plattform;
(c) Videomaterialien mit einem synthetischen Moderator (Avatar) – generierte Inhalte;
(d) GeneratorGPT – die in § 19 genannte Anwendung;
(e) die Quiz- und Abschlussprüfungs-Engine – die automatisch gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a bewertet.
2. Bei der ersten Interaktion wird der Teilnehmer in der Benutzeroberfläche darüber informiert, dass er mit einem System künstlicher Intelligenz und nicht mit einem Menschen interagiert.
3. Die in Absatz 1(c) genannten Videomaterialien sind als generierte Inhalte gekennzeichnet.
4. Die Antworten der in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Komponenten haben lediglich ergänzenden Charakter. Sie stellen keine offizielle Mitteilung des Veranstalters dar und ersetzen nicht die in diesen Bedingungen angegebenen Kanäle für Widerruf, Beschwerden und Anfragen bezüglich personenbezogener Daten.
5. Der Teilnehmer darf in die KI-Komponenten keine personenbezogenen Daten Dritter oder Daten der besonderen Kategorien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 und den entsprechenden Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz eingeben.
6. Die in diesem Absatz dargelegten Informationspflichten werden vom Veranstalter freiwillig angewendet und gelten als einheitlicher Standard für alle Ausgaben des Programms.
§ 19 GeneratorGPT und Tools von Drittanbietern
1. Die Aufgaben im Programm können nach Wahl des Teilnehmers mit GeneratorGPT oder Microsoft Copilot bearbeitet werden. Die Wahl des Tools hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, das Programm abzuschließen oder die Zertifikate zu erhalten.
2. GeneratorGPT ist eine Anwendung, die dem Plattformanbieter gehört und vom Veranstalter empfohlen wird. Es ist nicht das einzige Tool, mit dem das Programm absolviert werden kann.
3. Die Nutzung von GeneratorGPT erfordert die Einrichtung eines separaten Kontos in dieser Anwendung. Die Nutzung unterliegt den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von GeneratorGPT, die unter https://gpt.generatorpomyslow.pl/auth/login abrufbar sind. Diese Dokumente kommen zwischen dem Teilnehmer und dem Plattformanbieter zustande und sind von diesen Bedingungen getrennt.
4. Der Zugang zu GeneratorGPT ist für einen Zeitraum von 2 (zwei) Monaten ab Aktivierung des Zugangs kostenlos; dieser beginnt mit der Registrierung des Nutzers bei GeneratorGPT.
5. Microsoft Copilot und Microsoft Copilot Studio sind Tools eines Drittanbieters. Der Teilnehmer erwirbt die entsprechenden Lizenzen direkt bei diesem Anbieter und trägt die Kosten dafür selbst. Der Veranstalter ist nicht Vertragspartei einer Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und diesem Anbieter, haftet nicht für dessen Preise, Verfügbarkeit, Betrieb oder Lizenzbedingungen und erstattet deren Kosten nicht. Alle vom Veranstalter bereitgestellten Informationen zu den Kosten dieser Tools dienen lediglich als Anhaltspunkt, stellen kein Angebot dar und können von diesem Anbieter geändert werden.
§ 20 Kommunikationskanäle und Discord
1. Die offizielle Kommunikation zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern – insbesondere in Angelegenheiten des Rücktritts, von Beschwerden, Anträgen gemäß § 15 und personenbezogenen Daten – erfolgt per E-Mail ankontakt@visioncentre.ch .
2. Der Veranstalter betreibt einen Discord-Server zur Unterstützung der Community des Programms. Die Nutzung des Servers ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für den Abschluss des Programms oder den Erhalt der Zertifikate dar.
3. Der Zugang zum Server setzt die Zustimmung zu gesonderten Regeln bezüglich Inhalt und Moderation voraus, die beim Betreten des Servers zur Verfügung gestellt werden. Diese Regeln gelten zusätzlich zu diesen Bedingungen.
4. Discord ist ein Dienst eines Drittanbieters. Ein Konto bei diesem Dienst wird gemäß den Bedingungen des jeweiligen Anbieters eingerichtet.
TEIL VI – RECHTE UND PFLICHTEN
§ 21 Rechte an Programmmaterialien und an Teilnehmerinhalten
1. Die Programmunterlagen umfassen die kanonischen Versionen der Module, Videoaufzeichnungen, Quizze und Aufgaben, ergänzende Materialien sowie individuell für den Teilnehmer erstellte Inhalte.
2. Der Veranstalter gewährt dem Teilnehmer für die Dauer des Zugangszeitraums eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die auf die eigene Bildungsnutzung des Teilnehmers beschränkt ist – soweit die Materialien Werke im Sinne des anwendbaren Urheberrechts darstellen.
3. Soweit die Materialien keine Werke darstellen, ist der Teilnehmer an die in den Absätzen 4 bis 6 dargelegten Verpflichtungen gebunden, die unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz gelten.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Materialien Dritten nicht zugänglich zu machen, sie nicht zu veröffentlichen, sie nicht über den eigenen Bildungszweck hinaus zu vervielfältigen und sie nicht zur Durchführung eigener Schulungen oder für andere kommerzielle Zwecke zu nutzen.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Materialien nicht in Systeme der künstlichen Intelligenz einzugeben, auch nicht zum Zwecke des Trainings, der Feinabstimmung oder des Aufbaus von Wissensdatenbanken, und keine automatisierten Mittel zum Abruf von Inhalten von der Plattform zu verwenden.
6. Die Materialien stellen ein Geschäftsgeheimnis dar. Die in den Absätzen 4 und 5 genannten Verpflichtungen gelten auch nach Ablauf des Zugangszeitraums weiter.
7. Die Rechte an den vom Teilnehmer eingegebenen Inhalten – Antworten, praktische Aufgaben, der Beitrag des Teilnehmers zum Abschlussprojekt und das an andere Teilnehmer gegebene Peer-Feedback – verbleiben beim Teilnehmer.
8. Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter und dem Plattformanbieter eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der in Absatz 7 genannten Inhalte ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Programms, der Durchführung von Bewertungen, der Ausstellung von Zertifikaten und der Bereitstellung von Feedback für dessen Empfänger, und zwar für die Dauer des Programms und für die in der Datenschutzerklärung angegebene Aufbewahrungsfrist. Die Lizenz umfasst die Bereitstellung eines Werks für die vom System zugewiesenen Gutachter (§ 12) sowie die Bereitstellung des Inhalts einer Bewertung für deren Empfänger; sie umfasst nicht die Bereitstellung eines Werks für andere Teilnehmer außerhalb dieser Zuweisung oder die Veröffentlichung.
9. Die Nutzung der Inhalte des Teilnehmers für sonstige Zwecke, insbesondere in Marketing-, Referenz- oder Schulungsmaterialien, bedarf der gesonderten, vorherigen Zustimmung des Teilnehmers.
10. Zertifikate werden auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt und sind nicht übertragbar.
§ 22 Verhaltensregeln und zulässige Nutzung
1. Der Teilnehmer hat bei allen Interaktionen im Rahmen des Programms, einschließlich des Peer-Feedbacks, die Grundsätze des Respekts und der höflichen Kommunikation zu beachten.
2. Es ist untersagt: das Konto mit anderen Personen zu teilen; auf die Plattform mit automatisierten Mitteln zuzugreifen; Inhalte mit automatisierten Mitteln abzurufen; technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
3. Es ist untersagt, rechtswidrige Inhalte, Inhalte, die die Rechte Dritter verletzen, oder personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen.
4. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen die Absätze 1 bis 3 kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verlangen, dass der Verstoß unterlassen wird, die betreffenden Inhalte entfernen oder den Teilnahmevertrag kündigen. Wird ein Vertrag über die kostenpflichtige Phase gekündigt, erstattet der Veranstalter den Teil der Gebühr, der dem nicht in Anspruch genommenen Teil der Ausgabe entspricht, es sei denn, der Verstoß bestand in einem Verhalten, das dem Veranstalter oder anderen Teilnehmern Schaden zugefügt hat.
5. Die Inaktivität des Teilnehmers im Rahmen des Programms stellt keinen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und hat nicht die in Absatz 4 genannten Folgen zur Folge.
§ 23 Personenbezogene Daten
1. Verantwortlicher für die im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Programm und dessen Durchführung verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Veranstalter. Ansprechpartner in Fragen zum Datenschutz:kontakt@visioncentre.ch .
2. Der Plattformanbieter verarbeitet diese Daten im Auftrag des Veranstalters auf der Grundlage eines Datenverarbeitungsvertrags.
3. Die im Zusammenhang mit dem Konto auf der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den gesonderten Bedingungen und der Datenschutzerklärung, auf die in § 1 Abs. 6 verwiesen wird.
4. Ausführliche Informationen zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Übermittlungen in Drittländer und Aufbewahrungsfristen sind in der Datenschutzerklärung unterkontakt@visioncentre.ch aufgeführt.
5. Die Ergebnisse der Quizze und der Abschlussprüfung werden gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a automatisch ermittelt. Der Teilnehmer hat das Recht, gemäß § 15 eine Überprüfung durch eine Person zu beantragen. Die Entscheidung über die Ausstellung oder Verweigerung eines Zertifikats erfolgt nicht ausschließlich auf automatisierte Weise (§ 10 Abs. 4).
6. Die in der Präferenzumfrage angegebenen Daten werden verwendet, um die Inhalte des Programms individuell anzupassen und Teams zusammenzustellen. Die Ablehnung der individuellen Anpassung schränkt den Zugang zum Programm nicht ein.
TEIL VII – PHASE NACH ABSCHLUSS DES PROGRAMMS
§ 24 Umfang der Dienstleistung nach Ende der Ausgabe
1. Nach Abschluss der Ausgabe behält der Teilnehmer bis zum Ablauf der Zugangsfrist:
(a) Zugang zu den Materialien der kostenlosen Phase;
(b) Zugang zu den Materialien der kostenpflichtigen Phase – sofern die Gebühr entrichtet wurde und kein Rücktritt gemäß § 8 erfolgt ist;
(c) Zugang zu den ausgestellten Zertifikaten und zur Verifizierungsseite;
(d) Aktualisierungen der inhaltlichen Materialien (§ 17 Abs. 9).
2. Die folgenden Funktionen stehen nach Ende der Ausgabe nicht mehr zur Verfügung: Live-Sitzungen, Übungen zum Peer-Feedback, Live-Frage-und-Antwort-Runden, Online-Integrationsmeetings.
TEIL VIII – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 25 Beschwerden
1. Beschwerden bezüglich der Durchführung des Programms sind per E-Mail ankontakt@visioncentre.ch einzureichen; die Kommunikation erfolgt in englischer und deutscher Sprache.
2. Eine Beschwerde sollte den Vor- und Nachnamen des Teilnehmers, die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse sowie eine Beschreibung des Sachverhalts enthalten.
3. Der Veranstalter prüft die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Teilnehmer das Ergebnis per E-Mail mit.
4. Angelegenheiten, die das Ergebnis eines Quiz, das Ergebnis der Abschlussprüfung oder die Rückgabe einer zur Überarbeitung eingereichten Arbeit betreffen, werden im Rahmen des in § 15 festgelegten verkürzten Verfahrens behandelt, dessen Fristen an den Zeitpunkt der Ausstellung der Zertifikate angepasst sind. Die Einreichung eines Antrags gemäß § 15 schließt die spätere Einreichung einer Beschwerde nicht aus.
5. Die Einreichung einer Beschwerde berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers und schränkt die gesetzlich vorgesehenen Fristen nicht ein.
§ 25 Beschwerden
Einreichung von Beschwerden
Beschwerden bezüglich der Durchführung oder Verwaltung des Programms sind per E-Mail an [Beschwerdeadresse] einzureichen. Die Beschwerde sollte so bald wie möglich eingereicht werden, nachdem der Teilnehmer von dem Sachverhalt, der Anlass zur Beschwerde gibt, Kenntnis erlangt hat.Erforderliche Angaben
Damit der Veranstalter die Beschwerde effizient prüfen kann, sollte der Teilnehmer seinen Vor- und Nachnamen, die bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse, den Namen oder das Datum des betreffenden Programms sowie eine klare Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts angeben, einschließlich aller relevanten Informationen oder Unterlagen.Prüfung und Antwort
Der Veranstalter prüft die Beschwerde und erteilt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang eine schriftliche Antwort. Erfordert der Sachverhalt weitere Untersuchungen, kann der Veranstalter diese Frist um einen angemessenen Zeitraum verlängern und informiert den Teilnehmer entsprechend.Beschwerden bezüglich Bewertungen und Zertifikaten
Beschwerden oder Anträge bezüglich Quiz-Ergebnissen, Abschlussprüfungsergebnissen, der Bewertung eingereichter Arbeiten, der Abschlussvoraussetzungen oder der Ausstellung von Zertifikaten werden gemäß dem in § 15 festgelegten spezifischen Verfahren behandelt. Die Einreichung eines solchen Antrags hindert den Teilnehmer nicht daran, später eine Beschwerde bezüglich eines anderen Aspekts des Programms einzureichen.Beschwerden begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung
Die Einreichung oder Annahme einer Beschwerde begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Ermäßigung der Gebühr oder Kündigung des Vertrags. Eine Rückerstattung, Gebührenermäßigung oder sonstige Abhilfe erfolgt nur, soweit dies in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist oder nach zwingendem Recht erforderlich ist.Keine Rückerstattung allein aufgrund subjektiver Unzufriedenheit oder ausbleibender individueller Ergebnisse
Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen oder durch zwingendes Recht vorgeschrieben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gebührenermäßigung allein aufgrund der Tatsache, dass der Teilnehmer mit dem Programm unzufrieden ist, das Programm nicht abschließt, nicht an allen Sitzungen teilnimmt, seine individuellen Lern- oder beruflichen Ziele nicht erreicht oder durch die Anwendung der im Rahmen des Programms erworbenen Kenntnisse oder Fähigkeiten kein bestimmtes Ergebnis erzielt.Gesetzliche Rechte
Keine Bestimmung in diesem Abschnitt schränkt Rechte des Teilnehmers ein, die nach geltendem zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
§ 26 Änderungen dieser Bedingungen
1. Der Veranstalter kann diese Bedingungen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere aufgrund einer Gesetzesänderung, der Notwendigkeit, das Format des Programms anzupassen, oder der Einführung neuer Funktionen.
2. Die Teilnehmer werden mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten einer Änderung benachrichtigt.
3. Ist eine Änderung für den Teilnehmer nachteilig, kann der Teilnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Wird ein Vertrag über die kostenpflichtige Phase auf dieser Grundlage gekündigt, erstattet der Veranstalter den Teil der Gebühr, der dem nicht in Anspruch genommenen Teil der Ausgabe entspricht.
4. Eine Änderung darf weder die Gebühr noch den Umfang einer bereits bezahlten Ausgabe verändern.
5. Das Datum der letzten Änderung ist am Anfang dieses Dokuments angegeben.
§ 26 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungsrecht
Der Veranstalter kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern, sofern dies nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist, um Änderungen des geltenden Rechts, behördlicher Anforderungen, der Struktur oder Durchführung des Programms, technischer Entwicklungen, der Einführung neuer Funktionen oder anderer berechtigter betrieblicher Erfordernisse Rechnung zu tragen.Bekanntgabe von Änderungen
Sofern eine Änderung die Rechte oder Pflichten der Teilnehmer wesentlich beeinträchtigt, muss der Veranstalter die Teilnehmer mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung darüber informieren, es sei denn, eine kürzere Frist ist gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund einer dringenden rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder technischen Angelegenheit erforderlich.Schutz bestehender Buchungen
Eine Änderung darf die Gebühr nicht rückwirkend erhöhen oder den Umfang einer vom Teilnehmer bereits bezahlten Ausgabe wesentlich einschränken.Wesentliche nachteilige Änderungen
Wenn eine Änderung die wesentlichen vertraglichen Rechte oder Pflichten eines Teilnehmers in Bezug auf eine bereits bezahlte Veranstaltung wesentlich und nachteilig beeinträchtigt und die Änderung vom Veranstalter nicht in zumutbarer Weise vermieden oder behoben werden kann, kann der Teilnehmer den betroffenen Teil des Vertrags vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den anteiligen Betrag der Gebühr, der sich auf den nicht in Anspruch genommenen Teil der betroffenen Veranstaltung bezieht.Geringfügige und betriebliche Änderungen
Änderungen administrativer, technischer, organisatorischer oder sonstiger unwesentlicher Art, einschließlich Änderungen der Reihenfolge von Modulen, Beispielen, Übungen, Tools, Plattformen, Dozenten oder Kommunikationskanälen, berechtigen den Teilnehmer nicht zur Kündigung des Vertrags oder zur Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs, sofern der Gesamtumfang, die Qualität und die Lernziele der Ausgabe im Wesentlichen unverändert bleiben.Fassung der Bedingungen
Das Datum der letzten Änderung dieser Bedingungen ist am Anfang dieses Dokuments angegeben. Für den Vertrag des Teilnehmers gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, vorbehaltlich der Änderungen, die gemäß diesem Abschnitt wirksam in Kraft gesetzt wurden.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegt gemäß Artikel 120 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) schweizerischem Recht. Eine Rechtswahl ist durch diese Bestimmung ausgeschlossen.
2. Für Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit, die sich aus den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergibt. Diese Bedingungen enthalten keine von diesen Vorschriften abweichende Gerichtsstandsklausel.
§ 28 Sprachfassungen
1. Diese Bedingungen werden in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
2. Dieses Dokument wird in englischer und deutscher Sprache herausgegeben und kann in weiteren Sprachfassungen erscheinen. Die englische Fassung ist maßgebend. Im Falle von Unstimmigkeiten, Widersprüchen, Auslassungen oder Auslegungsunterschieden zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung ist die englische Fassung maßgebend und bildet die alleinige Grundlage für die Auslegung dieses Dokuments. Andere Sprachfassungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine eigenständige Auslegungswirkung. Das Vorstehende lässt zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts unberührt; insbesondere im Verhältnis zu einem Verbraucher hat die durch diese Bestimmungen vorgesehene Sprachfassung Vorrang, soweit dies nach diesen Bestimmungen erforderlich ist
§ 29 Höhere Gewalt
Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Leistungserbringung, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Maßnahmen, Cybervorfälle oder Ausfälle externer Dienstleister. Diese Bestimmung schränkt die Rechte des Teilnehmers gemäß § 17 nicht ein.
§ 30 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und in vollem Umfang wirksam.
§ 31 Inkrafttreten
Diese Bedingungen treten am 1. September 2026 in Kraft und gelten für die am 19. Oktober 2026 beginnende Ausgabe.

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